von
Marie-Christin Buch
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
Aligna Agency – Branding & Webdesign
Am Anningerpark 1 / RH 9
2351 Wiener Neudorf, Österreich
Stand: November 2025
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Marie-Christin Buch, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
Aligna Agency – Branding & Webdesign (im Folgenden „Agentur“),
und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“), betreffend sämtliche von der Agentur angebotenen Leistungen.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen überwiegend für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (z. B. Coaches, Berater, Ärzt:innen, Psycholog:innen, Praxen, sonstige Dienstleister). Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Schweigen der Agentur auf derartige Bedingungen gilt keinesfalls als Zustimmung.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
II. Vertragsgegenstand und Leistungsangebot
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen insbesondere:
Markenentwicklung und Branding
Positionierung und strategische Beratung
Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites (u. a. auf Basis von Onepage.io und Webflow.com)
UX/UI-Design, Strukturierung von Inhalten, Conversion-Optimierung
Content-Optimierung (Text- und Bildvorschläge; keine Rechtsberatung)
Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus:
dem von der Agentur gelegten Angebot,
der schriftlichen Auftragsbestätigung,
allfälligen Leistungs- und Projektbeschreibungen (Briefing, Konzept, Protokolle), die ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärt werden.
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang. Mündliche oder telefonische Zusagen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
Die Agentur schuldet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis (z. B. keine Garantie für Ranking, Umsatz, Patienten-/Kundenanzahl, Conversionrate).
III. Vertragsabschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. E-Mail), oder
schriftliche Auftragsbestätigung durch die Agentur, oder
tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur nach erkennbar beabsichtigter Beauftragung.
Zeichnet der Auftraggeber Angebote, Entwürfe oder Konzepte der Agentur gegen („Freigabe“), so gilt dies als verbindliche Beauftragung der jeweils beschriebenen Leistungen.
IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
inhaltliche Vorgaben, Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien,
rechtlich erforderliche Angaben (z. B. Impressumsinhalte, Pflichttexte),
Zugangsdaten zu Domains, Hostern, E-Mail-Konten oder sonstigen Systemen (soweit erforderlich).
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:
Einhaltung des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts,
berufsrechtliche Vorschriften (z. B. für Ärzt:innen, Psycholog:innen, Therapeut:innen),
Werbeverbote und -beschränkungen (z. B. Heilmittelwerberecht, Standesrecht),
datenschutzrechtlich relevante Inhalte sowie Pflichtinformationen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte rechtlich zu prüfen. Hegt sie dennoch begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit, ist sie berechtigt, die Umsetzung bis zur Klärung abzulehnen.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Mehrkosten aufgrund solcher Verzögerungen sind vom Auftraggeber nach Stundenaufwand zu vergüten.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen samt entgangenem Gewinn in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Gesamtentgelts abzurechnen.
V. Leistungsfristen, Termine, höhere Gewalt
Leistungs- und Fertigstellungstermine gelten, sofern nicht ausdrücklich als fix vereinbart, als unverbindliche Zieltermine.
Verzögerungen infolge von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (insbesondere Ausfälle von Onepage.io, Webflow.com oder anderen Drittanbietern, technische Störungen, Serverausfälle, höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Maßnahmen), berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Wird die Vertragserfüllung durch solche Umstände dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall sind vom Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.
VI. Leistungsänderungen, Change Requests, Zusatzleistungen
Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss (Change Requests) gelten als Vertragsänderung und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, umfasst das vereinbarte Honorar eine Korrekturrunde.
Weitere Korrekturen, Anpassungen oder Änderungswünsche werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Ändert oder erweitert der Auftraggeber ein freigegebenes Konzept oder bereits umgesetzte Leistungen nachträglich, gilt dies als zusätzliche Leistung und ist gesondert zu honorieren.
Auf Wunsch des Auftraggebers erbrachte Leistungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind (z. B. laufende Betreuung, Wartung, zusätzliche Landingpages, Marketing-Setups), werden nach gültiger Stunden- oder Projektpauschale der Agentur abgerechnet.
VII. Abnahme, Prüfpflicht und Mängelrüge
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Agenturoutput dem Auftraggeber zur Prüfung bereitgestellt (z. B. über Preview-Link, Testumgebung, PDF, Präsentation).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Kalendertagen ab Bereitstellung sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich zu rügen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen.
Spätere Beanstandungen gelten als ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Abnahme gilt weiters als erteilt, wenn:
der Auftraggeber die Leistung produktiv verwendet (z. B. Live-Schaltung der Website), oder
der Auftraggeber trotz Aufforderung einen von der Agentur benannten Abnahmetermin nicht wahrnimmt.
Geringfügige Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
VIII. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen, insbesondere:
bis zu 50 % des Gesamtentgelts bei Auftragserteilung,
den Restbetrag nach Abnahme bzw. Fertigstellung.
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen,
pro Mahnung eine Mahnspesenpauschale von € 15,– zu verrechnen,
weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zurückzuhalten (Leistungssperre).
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund behaupteter Gegenforderungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Agentur ausdrücklich anerkannt.
Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche Leistungen, Unterlagen, Konzepte und eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum der Agentur. Vor vollständiger Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistungen über eine Testnutzung hinaus zu verwenden.
IX. Rücktritt, Storno, Beendigung des Vertrags
Ein Rücktritt des Auftraggebers von einem bereits erteilten Auftrag ist nur aus wichtigem Grund und mit schriftlicher Erklärung möglich.
Im Falle eines Rücktritts oder einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten – sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden – folgende Pauschalen als vereinbart:
Rücktritt vor Projektbeginn: keine Stornogebühr, jedoch Ersatz bereits angefallener Fremdkosten,
Rücktritt nach Projektbeginn, aber vor Lieferung erster Entwürfe: 50 % des vereinbarten Honorars,
Rücktritt nach Lieferung erster Entwürfe/Konzepte oder Online-Demos: 80 % des vereinbarten Gesamtentgelts.
Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Schrift- oder Bildlizenzen, Plugins, gebuchte Drittleistungen) sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei:
erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung und Fristsetzung,
nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten,
Verwendung oder Bestehen auf Inhalten, die rechtswidrig oder rufschädigend sind.
In diesen Fällen behält die Agentur den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinn im oben definierten Umfang.
X. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Referenzen
Sämtliche von der Agentur geschaffenen Werke (z. B. Konzepte, Layouts, Designs, Texte, Grafiken, Code, Strukturen, Templates) sind urheberrechtlich geschützt.
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen für den vertraglich definierten Zweck und das vereinbarte Projekt ein.
Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung (z. B. Weiterverkauf, Nutzung in anderen Projekten, Übertragung an Dritte, Erweiterung auf zusätzliche Marken/Standorte) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
Die Übertragung exklusiver Nutzungsrechte oder die Herausgabe offener Arbeitsdateien (z. B. Figma-, Webflow-, Design- oder Rohdaten-Dateien) erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Urhebervermerke, Marken- oder Copyright-Hinweise der Agentur ohne Zustimmung zu entfernen.
Die Agentur ist berechtigt, auf oder neben den erstellten Werken (z. B. im Footer einer Website) einen dezenten Urheber- oder Agenturhinweis anzubringen (z. B. „Design & Umsetzung: Aligna Agency“), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen (inkl. Screenshots, Logos, Kurzbeschreibungen) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern dem nicht überwiegende Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen und letzterer nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat.
XI. Haftung
Die Agentur haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folge- oder Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen sowie für Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Haftung der Agentur der Höhe nach ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den dreifachen Nettobetrag des jeweiligen Auftrags, maximal jedoch auf EUR 7.000,– je Schadensfall begrenzt.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden (Texte, Bilder, rechtliche Angaben),
die rechtliche Zulässigkeit der für den Auftraggeber umgesetzten Konzepte, Websites oder Kommunikationsmaßnahmen (z. B. heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit, Berufsrecht, DSGVO-Konformität der vom Auftraggeber eingesetzten Tools),
Ausfälle, Fehlfunktionen oder Sicherheitslücken von Drittanbietern (z. B. Onepage.io, Webflow.com, Hosting-Provider, Plugins, externen Diensten).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Für Datenverlust, der durch mangelnde Datensicherung auf Seiten des Auftraggebers eintritt, haftet die Agentur nicht.
Die Agentur übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Sichtbarkeits- oder Rankingsteigerung). Jegliche Aussagen zu Erfolgschancen stellen Prognosen oder Einschätzungen dar, jedoch keine Zusicherung.
XII. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist und keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Der Auftraggeber hat Leistungen nach Abnahme unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb der in Abschnitt VII geregelten Frist schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln steht der Agentur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung innerhalb angemessener Frist zu.
Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaliger Nachbesserungsversuche fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig.
Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
XIII. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
XIV. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur erfolgt gemäß der auf der Website www.aligna.agency veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Die technische Umsetzung und das Hosting der Websites erfolgen, je nach Projekt, über Drittanbieter wie Onepage.io (Deutschland) und Webflow.com (USA). Mit diesen Anbietern bestehen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit sie als Auftragsverarbeiter tätig werden.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen (z. B. Cookie-Banner, Consent-Management, Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis) für seinen konkreten Geschäftsbetrieb einzuhalten. Die Agentur übernimmt keine Rechtsberatung und keine Haftung für die inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit der beim Auftraggeber eingesetzten Datenschutz- und Einwilligungsmechanismen.
XV. Einschaltung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) heranzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Die Agentur bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich und stellt sicher, dass die beauftragten Dritten zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
XVI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort ist 2351 Wiener Neudorf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur, derzeit Mödling, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dem keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
XVII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website der Agentur abrufbar und kann dem Auftraggeber auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt werden.